Im Dezember 2020 sind die Richtlinien

  • DWA-A 102-1 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 1: Allgemeines
  • DWA-A 102-2 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen
  • DWA-M 102-4 (Gelbdruck) Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

erschienen.

Auch wenn DWA-M 102-4 erst im Gelbdruck als Entwurf vorliegt, beziehen sich erste Genehmigunsbehörden bereits auf dieses Regelwerk und fordern bei neuen Erschließungsmaßnahmen die Aufstellung einer Wasserhaushaltsbilanz. Mit Aufstellung einer Wasserhaushaltsbilanz soll gewährleistet werden, dass der natürliche Wasserkreislauf durch die Bebauung so wenig wie möglich gestört wird. Dabei werden die Anteile der Verdunstung (V), der Grundwasserneubildung (G) und des direkten Abflusses an der Geländeoberfläche zum Vorfluter (A) im unbebauten Zustand mit dem bebauten Zustand verglichen. Durch Berechnung von Planungsvarianten können projektspezifisch geeignete Maßnahmen wie z. B. Gründächer, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, Sickerflächen, Wasserflächen etc. eingerechnet werden. Das bedeutet aber auch, dass bei Bebauungsplanverfahren zukünftig eine frühzeitige Einbindung des Fachplanerns erfolgen muss.

Das Ingenieurbüro Zenker begleitet aktuell die Aufstellung eines B-Plans im Stadtbereich von Zwickau (Sachsen) durch die Berechnung einer Wasserhaushaltsbilanz mit Variantenuntersuchung. Als Software kommt dabei der „WasserbilanzExpert“ der DWA zum Einsatz.

Das Aufstellen von Wasserhaushaltsbilanzen gehört ab sofort zum Leistungsspektrum des Ingenieurbüro Zenker.  Wenn Sie weitere Informationen zur Wasserhaushaltsbilanz wünschen oder Unterstützung in Ihrem Projekt benötigen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.